Zur Verlängerung müssen in den letzten 12 Monaten 12 flugstunden mit je 1.1.1 Klassenberechtigungen für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem Piloten (SEP land) und Reisemotorsegler (TMG) zur PPL (A) Diese Klassenberechtigungen sind für zwei Jahre gültig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit der Ausstellung oder – bei Verlängerung innerhalb des vorhergehenden Gültigkeitszeitraums – mit dessen Ende. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und / oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler muss der Bewerber auf einmotorigen Landflugzeugen und / oder Reisemotorseglern - innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in Übereinstimmung mit Anhang 1 und 3 zu Stand 03/2013 2 JAR-FCL 1.240 mit einem anerkannten Prüfer auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder einem Reisemotorsegler ablegen. Den Prüfer können Sie hierbei selbst auswählen. oder innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung - 12 Stunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen oder Reisemotorseglern durchführen, darin enthalten: - 6 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (Pilot in Command) - 12 Starts und 12 Landungen - Ein Übungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A) ablegen. Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.

Für den Übungsflug muss folgendes vorgelegt werden

1.Flugbuch 

2. Lizenz

3. Medical (mindestens für LAPL)

4. Personalausweis oder Reisepaß